Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Zweiradsport Meine Fahrradvermietung
§1Nutzung
1. Der Mieter darf das Fahrrad/E-Bike nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
2. Das Fahrrad darf ausschließlich nur zu privaten Zwecken genutzt werden.
3. Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.
§2 Pflichten des Mieters
1. Die Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten.
2. Der Mietvertrag kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises geschlossen werden.
3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nur selbst zu fahren. Eine Benutzung des Fahrrads durch Dritte, auch durch Angehörige, Eheleute und Lebensgefährten des Mieters ist ausgeschlossen.
4. Der Entleiher verpflichtet sich, das Fahrrad/E-Bike sorgfältig und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und in verschlossenem Zustand abzustellen.
5. Der Mieter verpflichtet sich, die in der Mietzeit auftretenden Mängel der Zweiradsport Meine bei Rückgabe des Fahrrads/E-Bikes mitzuteilen.
6. Der Mieter ist verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad/E-Bike in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Der Mieter hat bei einem Unfall Name und Anschrift aller beteiligten Personen festzuhalten und diese Information Zweiradsport Meine vorzulegen.
§3 Haftung des Mieters
1. Bei Schäden, welche innerhalb der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für
– Schäden am Fahrrad/E- Bike
– für Totalschaden oder Diebstahl des Fahrrads/E-Bikes
– Schäden Dritter infolge von unsachgemäßer Handhabung des Fahrrads/E-Bikes. Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von einer Haftung frei.
2. lm Falle des Verlustes des Fahrradschlosses hat der Mieter eine Strafe in Höhe von 20,00 € zu zahlen.
§4 Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. lm Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
2. Der Vermieter weist darauf hin, dass er keine Haftung übernimmt für Gesundheitsverletzungen oder Schäden an Kleidung und Gepäckstücken, die der Mieter bei dem Gebrauch des Fahrrads/ E-Bikes durch selbstverschuldete Unfälle oder unsachgemäße Benutzung erleidet.
3. Eine Haftung des Vermieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Fahrrads/E-Bikes.
§5 Rückgabe
1. Der Mieter hat das Fahrrad/ E-Bike spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit Zweiradsport Meine während der Öffnungszeiten zurück zu geben. Dies schließt vorher festgelegte Sondervereinbarungen aus.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung von Zweiradsport Meine.
3. Wird das Fahrrad/E-Bike nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter Zweiradsport Meine für jeden angefangenen Tag die geltende Tagespauschale zu entrichten.
§6 Anzahlungen und Reservierungen
1. Der Mieter hat bei vorheriger Reservierung eine Anzahlung zu leisten. Die Beträge dafür sind in der Preisliste ersichtlich. 2. Bei Antritt wird die Summe der Anzahlung mit der Mietkaution verrechnet. Bei Absage der Reservierung, bezogen auf das festgelegte Reservierungsdatum von 3 Tage und weniger oder bei Nicht – Antritt verfällt die Summe
§7 Schriftformerfordernis
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so wird dadurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.